Veranlasst durch den Bürgerschaftsbeschluss wurde die Stabsstelle Integration mit der Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrages haben die Steuerungsgruppe Integration und die Koordinator:innen für Integration und Teilhabe das Verfahren zur Fortschreibung entwickelt und im Senat abgestimmt.
Eine wesentliche Grundlage des Fortschreibungsverfahrens bildet die Bürger:innen-beteiligung zur Zielentwicklung.